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Arbeitszeiterfassung – gesetzliche Pflicht und Basis korrekter Lohnabrechnung

Arbeitszeiterfassung – gesetzliche Pflicht und Basis korrekter Lohnabrechnung


In Österreich sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz (AZG) und dem Arbeitsruhegesetz (ARG).


Doch Arbeitszeiterfassung ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe – Grundlage für eine korrekte und rechtssichere Lohnverrechnung. Nur wenn Arbeitsbeginn & - Ende, Pausen, Lage und Ausmaß der Mehr- & Überstunden dokumentiert sind, lässt sich das, was im Dienstvertrag vereinbart vereinbart und auf dem Lohnzettel abgerechnet wird, auch prüfbar und nachvollziehbar belegen.

Strukturierte Zeiterfassung


Wer auf strukturierte Zeiterfassung und automatisierte Prozesse setzt, reduziert Fehler, spart Zeit und schützt sich vor rechtlichen Risiken. Mit Staffbox erhalten Sie eine professionelle Komplettlösung – von der Arbeitszeitaufzeichnung bis zur fertigen Abrechnung und Zahlungsdatei.

Unsere Lösung

Schnittstellen, Empfehlungen & automatisierte Abläufe


Staffbox sorgt dafür, dass Zeiterfassung und Lohnverrechnung nahtlos ineinandergreifen – effizient, sicher und individuell:


  • Schnittstellen zu allen gängigen Zeiterfassungssystemen

  • Branchenbezogene Empfehlungen, welche Software für Ihren Betrieb am besten geeignet ist

  • Automatisierte Übernahme der Arbeitszeiten in die Lohnverrechnung


Natürlich bieten wir ebenso Schnittstellen für den Export der Abrechnungsdaten für Ihre Buchhaltung und erstellen Zahlungsdatenträger für Ihr Online-Banking.

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